Statuten
Die revidierten Statuten gelten seit der Vereinsversammlung vom 31. Januar 2022.

 

Statuten als PDF
Die unterzeichneten Statuten vom 31. Januar 2022 als PDF zum Downloaden.
rinikenLIVE.ch Statuten.pdf (123.84KB)
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rinikenLIVE.ch Statuten.pdf (123.84KB)


  1. Kultur rinikenLIVE.ch ist ein Verein gemäss ZGB Art. 60ff mit Sitz in Riniken
  2. Der Vereinszweck besteht in der
    - Durchführung von Veranstaltungen kultureller und gesellschaftlicher Art in Riniken
    - Erhaltung und Förderung des Brauchtums in Riniken
    - Unterstützung von Bestrebungen für die Erhaltung und Verbesserung des Dorfbildes
    - Förderung von Rinikerinnen und Rinikern mit künstlerischem Talent
    - Zusammenarbeit mit anderen kulturellen Vereinen und Beteiligung an deren Veranstaltungen
  3. Die Organisation des Vereins besteht aus
    - der Mitgliederversammlung
    - dem Vorstand
    - der Revisionsstelle
  4. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im Monat Januar statt. Die Einladung erfolgt durch das Mitteilungsblatt der Gemeinde. Auswärtige Mitglieder werden schriftlich eingeladen.

    Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
    - Revision der Statuten
    - Wahl des Vorstandes, des Präsidiums und der Revisionsstelle
    - Beschluss über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Ernennung von Ehrenmitgliedern
    - Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung
    - Genehmigung von Jahresbericht, Jahresrechnung, Ergebnisverwendung und Revisionsbericht
    - Entlastung des Vorstandes
    - Festsetzung der Mitgliederbeiträge
    - Beschlussfassung über das Budget mit Globalsumme für Veranstaltungen

    Verhandlungsgegenstände und Anträge sind auf der Traktandenliste zur Vereinsversammlung aufzuführen. Anträge sind bis spätestens 5. Januar dem Präsidium mitzuteilen.

    Jedes Vereinsmitglied hat eine Stimme. Beschlüsse werden mit der Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Ein Referendum ist ausgeschlossen.
  5. Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann auf Beschluss des Vorstandes einberufen werden oder auf schriftliches Begehren von mindestens 50% der Mitglieder.
  6. Der Vorstand besteht aus 5 – 9 Mitgliedern. Er wird für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Mit Ausnahme des Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selbst.

    Der Vorstand hat folgende Aufgaben, Pflichten und Rechte:
    - Erarbeitung und Zusammenstellung des Jahresprogramms
    - Abfassung und Unterzeichnung von notwendigen Verträgen mit Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen im finanziellen Rahmen des Budgets
    - Vertretung des Vereins nach Aussen
    - Führung der Vereinsbuchhaltung
    - Erstellen des Budgets, der Jahresrechnung und des Jahresberichtes
    - Bereitstellung der Geschäftsunterlagen für die Revision
    - Erstellen und Veröffentlichung bzw. Versand der Einladung mit Traktandenliste zur Mitgliederversammlung
    - Erfüllung weiterer Aufgaben und Geschäfte, die nicht in die Kompetenz der Mitgliederversammlung fallen

    Die rechtsverbindlichen Unterschriften für den Verein leisten Präsident/in oder Vizepräsident/in zusammen mit einem anderen Mitglied des Vorstandes.
  7. Die Revisionsstelle besteht aus zwei Mitgliedern welche für eine Amtsperiode von 3 Jahren gewählt werden. Wiederwahl ist möglich.
    Ihre Aufgabe besteht in der Prüfung der Buchführung des Vereins nach anerkannten Prüfungsrichtlinien und in der Berichterstattung an die Mitgliederversammlung.
  8. Mitgliedschaft
    Es können Einzelpersonen, Familien oder juristische Personen die Mitgliedschaft erwerben. Wer in den Verein aufgenommen werden möchte, meldet seinen Wunsch einem Vorstandsmitglied.

    Pro Familie oder juristische Person wird 1 Stimmrecht abgegeben. Das Stimmrecht hat nur, wer den Jahresbeitrag bezahlt hat.

    Ehrenmitglieder sind in ihren Rechten den ordentlichen Mitgliedern gleichgestellt, bezahlen hingegen keinen Mitgliederbeitrag.

    Der Jahresbeitrag ist pro Einzelperson oder Familie derselbe. Bei juristischen Personen kann der Vorstand über die Höhe des Beitrages oder anderer Leistungen Antrag an die Mitgliederversammlung stellen.

    Die Mitgliedschaft erlischt auf Ende des Kalenderjahres in welchem der Vorstand die schriftliche Kündigung erhalten hat.

    Mitglieder, welche den Beitrag schuldig bleiben oder den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.
  9. Vereinsfinanzen
    Die Ausgaben des Vereins werden finanziert durch die Mitgliederbeiträge, den Gemeindebeitrag, die Gönnerbeiträge und Subventionen und durch die Veranstaltungs-Einnahmen.
    Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
  10. Statutenänderung und Auflösung des Vereins
    Statutenänderungen können auf Antrag des Vorstandes oder auf schriftliches Begehren von 20% der Mitglieder vorgenommen werden. Der Entscheid über jede
    Revision liegt bei der Mitgliederversammlung.

    Bei Auflösung des Vereins stellt der Vorstand die Schlussrechnung vor. Er stellt Antrag über die Verwendung von eventuell noch vorhandenen Aktiven, unter
    Berücksichtigung kultureller Zwecke. Die Mitgliederversammlung kann die Schlussrechnungsabnahme, die Verwendung der restlichen Mittel und die Auflösung des Vereins beschliessen, sofern 75% der anwesenden Mitglieder zustimmen.
  11. Schlussbestimmungen
    Nicht genannte weitere Bestimmungen des Vereins richten sich nach ZGB Art. 60 ff. Gerichtsstand ist Brugg, AG.


 
 
 
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